Ehe- und Familienrecht

Die Ehe besteht nur noch am Papier. Es herrscht Kälte zwischen den Partnern – man ist nur noch wegen der Kinder zusammen.

Was muss ich beachten, wenn ich mich trennen will?

 

1.) Viele denken: Das Verschulden im Scheidungsrecht gibt es nicht mehr – FALSCH!

Es ist noch immer beachtlich. Insbesondere, wenn man auf Unterhaltszahlungen des Partners angewiesen ist.

 

2.) Die Ehe dauert bereits länger als 15 Jahre und Sie sind älter als 40?

Unter gewissen Umständen sollten Sie einer einvernehmlichen Scheidung nicht zustimmen. Besser wäre, wenn der Ehepartner Scheidungsklage einbringt.

 

3.) Eine Ehegattin, die aus dem gemeinsamen Wohnhaus (der gemeinsamen Ehewohnung) ausziehen will, sollte sich zuerst beraten lassen.

Allenfalls wird bei Gericht ein Antrag auf gesonderte Wohnungsnahme eingebracht, sodass der Auszug tatsächlich gerechtfertigt ist. Ansonsten kann der Verlust auf Unterhalt drohen.

 

 

Überstürzen Sie nichts, lassen Sie sich beraten.