Erbrecht

Wenn mehrere Erben vorhanden sind, ist meistens eine Beratung während des Verlassenschaftsverfahrens unumgänglich.

 

 Fragen wie:

  • Habe ich einen Erbanspruch?
  • Habe ich einen Pflichteilanspruch?
  • Kann ich enterbt werden? Unter welchen Voraussetzungen?
  • Wird die Pflege, die ich für meine Eltern geleistet habe, abgegolten?
  • Was kann ich machen, wenn ich im Testament gar nicht erwähnt wurde?
  • Welche Kosten kommen auf mich zu und werden diese von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen?

 

 

Warten Sie nicht zu lange! Solche Fragen können und sollten überhaupt noch bevor es zu einem Verlassenschaftsverfahren kommt, abgeklärt werden.