Schadenersatz

Im Zuge eines Verkehrsunfalles werden Sie schwer verletzt. Der Unfallgegner hat das alleinige Verschulden zu verantworten.

 

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

 

Abgesehen von Schmerzengeld erhalten Sie sämtliche Aufwendungen wie z.B.:

  • Arzthonorar
  • Kilometergeld für Fahrten ins Krankenhaus, zum Arzt, zur Therapie
  • Kosten für Haushaltshilfe und sonstige Hilfeleistungen, auch wenn diese durch Familienangehörige erbracht werden
  • Ansprüche auf Verdienstentgang stehen Ihnen ebenfalls zu
  • Allenfalls auch eine Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können
  • Bei Narbenbildungen auch eine Verunstaltungsentschädigung, usw.

 

 

Sachverständige bemessen zwar vorweg das Schmerzengeld – lassen Sie aber auch  dieses Gutachten von einem Anwalt überprüfen. Oftmals ist der Schmerzkatalog zu  gering bemessen.