Im Zuge eines Verkehrsunfalles werden Sie schwer verletzt. Der Unfallgegner hat das alleinige Verschulden zu verantworten.
Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?
Abgesehen von Schmerzengeld erhalten Sie sämtliche Aufwendungen wie z.B.:
- Arzthonorar
- Kilometergeld für Fahrten ins Krankenhaus, zum Arzt, zur Therapie
- Kosten für Haushaltshilfe und sonstige Hilfeleistungen, auch wenn diese durch Familienangehörige erbracht werden
- Ansprüche auf Verdienstentgang stehen Ihnen ebenfalls zu
- Allenfalls auch eine Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können
- Bei Narbenbildungen auch eine Verunstaltungsentschädigung, usw.
Sachverständige bemessen zwar vorweg das Schmerzengeld – lassen Sie aber auch dieses Gutachten von einem Anwalt überprüfen. Oftmals ist der Schmerzkatalog zu gering bemessen.